Mitglied werden

Du willst den Sport for Development-Ansatz in Deutschland mitgestalten? Dann werde Teil unseres Netzwerks! Hier erfährst du, wer bei uns Mitglied werden kann, welche Mitgliedschaftsformen es gibt und wie der Aufnahmeprozess abläuft.

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jede rechtsfähige Organisation oder natürliche Person Mitglied werden, die unsere Ziele unterstützt.

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

Ordentliche Mitgliedschaft

Für wen?

Organisationen (z. B. Vereine, Hochschulen, NGOs, Sozialunternehmen), die Sport for Development zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht haben und im deutschsprachigen Raum aktiv sind.

 

Rechte:

Ordentliche Mitglieder haben ein volles Mitspracherecht – sie können bei Mitgliederversammlungen abstimmen und den Vorstand wählen.

Förder­mitgliedschaft

Für wen?

Einzelpersonen sowie Organisationen, die unsere Arbeit unterstützen möchten, ohne selbst S4D-Schwerpunktorganisation zu sein.

 

Rechte:

Fördermitglieder dürfen sich aktiv einbringen, haben aber kein Stimmrecht bei Wahlen oder Abstimmungen in der Mitgliederversammlung.

Wie läuft der Aufnahmeprozess ab?

Antrag stellen
Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen und einreichen.
Vertretungs­vollmacht
(falls nötig)
Organisationen können eine Person bevollmächtigen, sie gegenüber dem Verein rechtsverbindlich zu vertreten.
Prüfung durch den Vorstand
Der Vorstand entscheidet über den Antrag. In besonderen Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Bestätigung
Bei positiver Entscheidung erhältst du eine schriftliche Aufnahmebestätigung.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die jährlichen Beiträge sind gestaffelt und solidarisch angelegt:

Ordentliche Mitglieder

Organisationen mit > 100.000 € Jahresbudget:
ab 300 € pro Jahr

 

Organisationen mit ≤ 100.000 € Jahresbudget:
ab 100 € pro Jahr

Fördermitglieder

Privatpersonen:

ab 100 € pro Jahr

 

Unternehmen/Stiftungen:
ab 500 € pro Jahr

Der Beitrag ist jeweils zum 1. März eines Jahres fällig.
In begründeten Fällen kann beim Vorstand ein Antrag auf Beitragsaussetzung gestellt werden.

Wie gehen wir mit deinen Daten um?

Der Schutz deiner Daten ist uns wichtig. Deine personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung deiner Mitgliedschaft und zur Vereinsarbeit genutzt.

 

Deine Daten werden nicht weitergegeben, außer zur Beitragsabwicklung oder Öffentlichkeitsarbeit mit deiner Einwilligung.

 

Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

Noch Fragen?

Wir freuen uns über alle, die den Sport for Development-Sektor in Deutschland mitgestalten wollen. Schreib uns gern bei Fragen zur Mitgliedschaft:

 info@s4d-netzwerk.de

Mitgliedsanträge

Für wen?

Organisationen (z. B. Vereine, Hochschulen, NGOs, Sozialunternehmen), die Sport for Development zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht haben und im deutschsprachigen Raum aktiv sind.

Rechte:

Ordentliche Mitglieder haben ein volles Mitspracherecht – sie können bei Mitgliederversammlungen abstimmen und den Vorstand wählen.

Eine Vertretungsvollmacht (PDF Download) ist nur erforderlich, wenn die antragstellende Person nicht kraft Gesetzes (z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist) für die Organisation vertretungsberechtigt ist.
Eine Vertretungsvollmacht (PDF Download) ist nur erforderlich, wenn die antragstellende Person nicht kraft Gesetzes (z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist) für die Organisation vertretungsberechtigt ist.

Antrag zur ordentlichen Mitgliedschaft

Für wen?

Organisationen (z. B. Vereine, Hochschulen, NGOs, Sozialunternehmen), die Sport for Development zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht haben und im deutschsprachigen Raum aktiv sind.

Rechte:

Ordentliche Mitglieder haben ein volles Mitspracherecht – sie können bei Mitgliederversammlungen abstimmen und den Vorstand wählen.

Eine Vertretungsvollmacht (PDF Download) ist nur erforderlich, wenn die antragstellende Person nicht kraft Gesetzes (z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist) für die Organisation vertretungsberechtigt ist.

Antrag zur Förder­mitgliedschaft

Für wen?

Einzelpersonen sowie Organisationen, die unsere Arbeit unterstützen möchten, ohne selbst S4D-Schwerpunktorganisation zu sein.

Rechte:

Fördermitglieder dürfen sich aktiv einbringen, haben aber kein Stimmrecht bei Wahlen oder Abstimmungen in der Mitgliederversammlung.

Eine Vertretungsvollmacht (PDF Download) ist nur erforderlich, wenn die antragstellende Person nicht kraft Gesetzes (z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist) für die Organisation vertretungsberechtigt ist.