Beitragsordnung
des Sport for Development (S4D) Netzwerk Deutschland e.V.
§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die jährlichen Mitgliedsbeiträge des Sport for Development (S4D) Netzwerk Deutschland e.V. gemäß der Satzung und wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die festgelegten Beiträge pünktlich zu entrichten.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
1. Ordentliche Mitglieder
- Organisationen mit Einnahmen > 100.000 EUR im Jahr: Mindestbeitrag von 300 EUR pro Jahr.
- Organisationen mit Einnahmen ≤ 100.000 EUR im Jahr: Mindestbeitrag von 100 EUR pro Jahr.
- Ordentliche Mitglieder können eigenständig entscheiden, ob sie als große oder kleine Organisation gelten. Der Vorstand behält sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf einen Nachweis über die Budgethöhe zu verlangen.
2. Fördermitglieder
- Privatpersonen: Mindestbeitrag von 100 EUR pro Jahr.
- Unternehmen und Stiftungen: Mindestbetrag von 500 EUR pro Jahr.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 01. März eines jeden Jahres fällig und auf das Vereinskonto zu überweisen. Alternativ kann die Zahlung über ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat erfolgen, das der Verein zum Fälligkeitsdatum einzieht.
§ 4 Antrag auf Aussetzung des Beitrags
In begründeten Fällen, insbesondere bei finanziellen Härtefällen, können Mitglieder beim Vorstand einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung ihres Beitrags stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.12.2024 in Kraft und bleibt bis zu einer Änderung durch die Mitgliederversammlung gültig.